UNSER SERVICE
Wenn Eltern sich trennen oder Familien belastet sind, löst dies eine Vielzahl von Gefühlen aus.
Nicht nur die Welt der Eltern selbst, sondern vor allem die der Kinder gerät aus den Fugen.
Sie sind konfrontiert mit Trauer, Wut, Verzweiflung, Angst.
Die Tatsache, nicht mehr mit beiden Elternteilen zusammen sein zu können, können Kinder in einen
Loyalitätskonflikt bringen, denn sie lieben jeden ihrer Elternteile gleichermaßen. Sie können Ängste entwickeln, dass
der jeweils andere Elternteil verletzt ist, wenn sie sich gerade bei einem Elternteil befinden und sich dort wohlfühlen
oder die Angst, ein Elternteil für immer zu verlieren.
Viele Kinder glauben, sie seien Schuld an der Trennung der Eltern oder an der momentanen Familiensituation.
So entsteht möglicherweise der Wunsch, die Eltern wieder zusammen zu bringen. Sie sind wütend, traurig und
verzweifelt, wenn ihnen dies nicht gelingt.
Besonders in der Zeit der Krise ist es wichtig, den Kindern immer wieder zu vermitteln, dass sie geliebt werden und
vor allem, dass sie an der Sitution der Eltern schuldlos sind. Einen respektvollen und höflichen Umgang der Eltern
untereinander durchzusetzen, mag nicht leicht sein, sollte aber im Interesse der Kinder erstes Ziel sein. Die Kinder
tragen in sich Anteile beider Eltern, sie sind eigene Persönlichkeiten,
die es zu fördern gilt.
AUFTRAG UND ZIELE
- Arbeit im gesamten Familiensystem und mit für die Familie wichtigen Bezugspersonen
- Heilpädagogische Förderung und Begleitung der Kinder und Jugendlichen in ihren Begegnungen mit ihren Eltern
- Pädagogische Begleitung der Übergaben von einem Elternteil zum
anderen für die Kinder und Jugendlichen
- Geschützter Umgang an einem neutralen, sicheren Ort, z.B. in unseren Räumlichkeiten oder im sozialen Nahraum
- Begleiten und Strukturieren der Umgangsanbahnung nach länger ausgesetztem Kontakt zwischen Eltern,
Familienangehörigen, Kindern und Jugendlichen
- Positive und stressfrei gestaltete Umgangskontakte mithilfe von Eltern- und / oder Familiengesprächen
- Stärkung des Selbstwerts
- Förderung der Konfliktfähigkeit innerhalb des Familiensystems
- Zielführende Netzwerkarbeit mit allen am Prozess beteiligten Personen
BEGLEITETER UND BESCHÜTZTER UMGANG
Begleiteter Umgang ist eine zeitlich befristete Jugendhilfemaßnahme, die den Kontakt Heranwachsender zu
ihren Eltern, einem Elternteil oder anderen für sie wichtigen Bezugspersonen fördern soll. Dieser wird
individuell auf das jeweilige Kind angepasst.
Unser intensives, verlässliches und auf die Bedürfnisse der Eltern / Familien zugeschnittenes Angebot des
begleiteten Umgangs wird von Pädagogen/innen begleitet, moderiert, angeleitet und strukturiert.
Es ermöglicht den Mädchen und Jungen, ihre Ängste, Sorgen und Unsicherheiten im Umgang mit ihren getrennten
Eltern zu reflektieren und gemeinsam mit den Pädagogen/innen nach für sie passenden,
adäquaten Lösungen zu suchen.
Themen, die das Elternsein betreffen und sich auf das Familiensystem – im Besonderen auf die Mädchen und
Jungen – auswirken, werden (nach Möglichkeit) in gemeinsamen Elterngesprächen reflektiert und bearbeitet.
Unser professionelles Team mit seiner hohen Flexibilität unterstützt und begleitet die Erwachsenen, Kinder und
Jugendlichen bei der Umsetzung der Ziele mit individuellen, maßgeschneiderten Angeboten.
ERGÄNZUNGSPFLEGSCHAFT
Die Bedeutung einer Ergänzungspflegschaft
Das Bürgerliche Gesetzbuch liefert die gesetzliche Basis in den §§ 1909 ff. für die Ergänzungspflegschaft.
Im deutschen Rechtssystem ist es gewollt, dass der vollständige Entzug der elterlichen Sorge der letzte Schritt ist,
wenn alle anderen vorherigen Maßnahmen erfolglos geblieben sind. Die Ergänzungspflegschaft stellt hierbei eine
vorgeschaltete Maßnahme dar, welche den Teilentzug der elterlichen Sorge nach sich zieht.
Im Rahmen einer Ergänzungspflegschaft wird den Eltern oder einem Vormund das Sorgerecht in Teilbereichen
entzogen und auf eine/n Dritte/n übertragen. Der gerichtlich eingesetzte Ergänzungspfleger erhält somit das
Sorgerecht für bestimmte Aufgabengebiete, die Eltern bzw. der Vormund haben, jedoch ebenfalls weiterhin das
Sorgerecht für festgelegte Bereiche.
SOZIALPÄDAGOGISCHE FAMILIENHILFE (SPFH)
Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist eine Maßnahme zur Hilfe zur Erziehung,
welche ihre gesetzliche Grundlage in § 31 SGB VIII hat.
Die Kontakte finden überwiegend im direkten Wohnumfeld der Familie oder im sozialen Nahraum, wie z.B. auf
einem Kinderspielplatz, öffentlichen Einrichtungen, oder in der Natur statt. Bei Bedarf können auch die
Räumlichkeiten von lebelos genutzt werden. Die Maßnahme wird in der Regel freiwillig von den Familien in
Anspruch genommen. Ausnahmen hiervon sind gegeben, wenn das Jugendamt eine Familienhilfe vorschreibt, wie
z.B. bei drohender Kindeswohlgefährdung.
Die Familienhilfe kann je nach Bedarf und Absprache folgende Aufgaben umfassen:
- Hilfestellung bei der Erziehung
- Hilfestellung bei der Bewältigung von (Alltags-) Problemen
- Thematisierung der Wohn- / Finanzsituation
- Entschlüsseln von Familienstrukturen
- Erarbeiten von Tages- und Wochenstrukturen
- Förderung von Kommunikation innerhalb der Familie
- Begleitung von Gesprächen z.B. in Schule / Kita / Arztpraxen
ZIELGRUPPEN SIND:
Familien, die sich in schwierigen Lebenslagen befinden und/oder die sich mit der
Erziehung ihrer Kinder überfordert fühlen und bei der mindestens ein minderjähriges Kind lebt.
Hierbei spielt es keine Rolle, aus welchen und wievielen Mitgliedern die Familie besteht.
In den Blick genommen wird die gesamte Familie.
Familien getrennt lebender Eltern mit Kindern und/oder Jugendlichen mit folgenden Themen:
- Kontaktabbrüche über einen längeren Zeitraum nach Trennung der Eltern
- Übergänge bzw. Übergaben, die für alle Beteiligten mit Ängsten und kaum
aushaltbaren Stresssituationen verbunden sind
- hohes, zur Eskalation führendes Konfliktpotenzial, das sich negativ auf den Umgang oder die Übergaben auswirkt
- vermutete oder bewiesene Kindeswohlgefährdung durch Umgangssuchende
- Anbahnung von Kontakten nach längeren Unterbrechungen, wie z.B. zu Großeltern
lebelos - In den Steinäckern 38a - 64832 Babenhausen - Telefon: 06073 - 725 59 51 - Fax: 06073 - 725 59 59 - eMail: kontakt@lebelos.de
UNSER SERVICE
Wenn Eltern sich trennen oder Familien belastet sind, löst
dies eine Vielzahl von Gefühlen aus.
Nicht nur die Welt der Eltern selbst, sondern vor allem die
der Kinder gerät aus den Fugen.
Sie sind konfrontiert mit Trauer, Wut, Verzweiflung, Angst.
Die Tatsache, nicht mehr mit beiden Elternteilen zusammen sein
zu können, können Kinder in einen Loyalitätskonflikt bringen,
denn sie lieben jeden ihrer Elternteile gleichermaßen. Sie
können Ängste entwickeln, dass der jeweils andere Elternteil
verletzt ist, wenn sie sich gerade bei einem Elternteil befinden
und sich dort wohlfühlen oder die Angst, ein Elternteil für immer
zu verlieren.
Viele Kinder glauben, sie seien Schuld an der Trennung der
Eltern oder an der momentanen Familiensituation.
So entsteht möglicherweise der Wunsch, die Eltern wieder
zusammen zu bringen. Sie sind wütend, traurig und verzweifelt,
wenn ihnen dies nicht gelingt.
Besonders in der Zeit der Krise ist es wichtig, den Kindern
immer wieder zu vermitteln, dass sie geliebt werden und vor
allem, dass sie an der Sitution der Eltern schuldlos sind. Einen
respektvollen und höflichen Umgang der Eltern untereinander
durchzusetzen, mag nicht leicht sein, sollte aber im Interesse
der Kinder erstes Ziel sein. Die Kinder tragen in sich Anteile
beider Eltern, sie sind eigene Persönlichkeiten,
die es zu fördern gilt.
AUFTRAG UND ZIELE
- Arbeit im gesamten Familiensystem und mit für die Familie
wichtigen Bezugspersonen
- Heilpädagogische Förderung und Begleitung der Kinder und
Jugendlichen in ihren Begegnungen mit ihren Eltern
- Pädagogische Begleitung der Übergaben von einem Elternteil
zum
anderen für die Kinder und Jugendlichen
- Geschützter Umgang an einem neutralen, sicheren Ort, z.B. in
unseren Räumlichkeiten oder im sozialen Nahraum
- Begleiten und Strukturieren der Umgangsanbahnung nach
länger ausgesetztem Kontakt zwischen Eltern,
Familienangehörigen, Kindern und Jugendlichen
- Positive und stressfrei gestaltete Umgangskontakte mithilfe
von Eltern- und / oder Familiengesprächen
- Stärkung des Selbstwerts
- Förderung der Konfliktfähigkeit innerhalb des Familiensystems
- Zielführende Netzwerkarbeit mit allen am Prozess beteiligten
Personen
BEGLEITETER UND BESCHÜTZTER UMGANG
Begleiteter Umgang ist eine zeitlich befristete
Jugendhilfemaßnahme, die den Kontakt Heranwachsender
zu ihren Eltern, einem Elternteil oder anderen für sie
wichtigen Bezugspersonen fördern soll. Dieser wird
individuell auf das jeweilige Kind angepasst.
Unser intensives, verlässliches und auf die Bedürfnisse der
Eltern / Familien zugeschnittenes Angebot des begleiteten
Umgangs wird von Pädagogen/innen begleitet, moderiert,
angeleitet und strukturiert.
Es ermöglicht den Mädchen und Jungen, ihre Ängste, Sorgen
und Unsicherheiten im Umgang mit ihren getrennten Eltern zu
reflektieren und gemeinsam mit den Pädagogen/innen nach für
sie passenden,
adäquaten Lösungen zu suchen.
Themen, die das Elternsein betreffen und sich auf das
Familiensystem – im Besonderen auf die Mädchen und Jungen
– auswirken, werden (nach Möglichkeit) in gemeinsamen
Elterngesprächen reflektiert und bearbeitet.
Unser professionelles Team mit seiner hohen Flexibilität
unterstützt und begleitet die Erwachsenen, Kinder und
Jugendlichen bei der Umsetzung der Ziele mit individuellen,
maßgeschneiderten Angeboten.
ERGÄNZUNGSPFLEGSCHAFT
Die Bedeutung einer Ergänzungspflegschaft
Das Bürgerliche Gesetzbuch liefert die gesetzliche Basis in
den §§ 1909 ff. für die Ergänzungspflegschaft.
Im deutschen Rechtssystem ist es gewollt, dass der vollständige
Entzug der elterlichen Sorge der letzte Schritt ist, wenn alle
anderen vorherigen Maßnahmen erfolglos geblieben sind. Die
Ergänzungspflegschaft stellt hierbei eine vorgeschaltete
Maßnahme dar, welche den Teilentzug der elterlichen Sorge
nach sich zieht.
Im Rahmen einer Ergänzungspflegschaft wird den Eltern oder
einem Vormund das Sorgerecht in Teilbereichen entzogen und
auf eine/n Dritte/n übertragen. Der gerichtlich eingesetzte
Ergänzungspfleger erhält somit das Sorgerecht für bestimmte
Aufgabengebiete, die Eltern bzw. der Vormund haben, jedoch
ebenfalls weiterhin das Sorgerecht für festgelegte Bereiche.
SOZIALPÄDAGOGISCHE FAMILIENHILFE (SPFH)
Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist eine
Maßnahme zur Hilfe zur Erziehung,
welche ihre gesetzliche Grundlage in § 31 SGB VIII hat.
Die Kontakte finden überwiegend im direkten Wohnumfeld der
Familie oder im sozialen Nahraum, wie z.B. auf einem
Kinderspielplatz, öffentlichen Einrichtungen, oder in der Natur
statt. Bei Bedarf können auch die Räumlichkeiten von lebelos
genutzt werden. Die Maßnahme wird in der Regel freiwillig von
den Familien in Anspruch genommen. Ausnahmen hiervon sind
gegeben, wenn das Jugendamt eine Familienhilfe vorschreibt,
wie z.B. bei drohender Kindeswohlgefährdung.
Die Familienhilfe kann je nach Bedarf und Absprache
folgende Aufgaben umfassen:
- Hilfestellung bei der Erziehung
- Hilfestellung bei der Bewältigung von (Alltags-) Problemen
- Thematisierung der Wohn- / Finanzsituation
- Entschlüsseln von Familienstrukturen
- Erarbeiten von Tages- und Wochenstrukturen
- Förderung von Kommunikation innerhalb der Familie
- Begleitung von Gesprächen z.B. in Schule / Kita / Arztpraxen
ZIELGRUPPEN SIND:
Familien, die sich in schwierigen Lebenslagen befinden
und/oder die sich mit der
Erziehung ihrer Kinder überfordert fühlen und bei der
mindestens ein minderjähriges Kind lebt.
Hierbei spielt es keine Rolle, aus welchen und wievielen
Mitgliedern die Familie besteht.
In den Blick genommen wird die gesamte Familie.
Familien getrennt lebender Eltern mit Kindern und/oder
Jugendlichen mit folgenden Themen:
- Kontaktabbrüche über einen längeren Zeitraum nach
Trennung der Eltern
- Übergänge bzw. Übergaben, die für alle Beteiligten
mit Ängsten und kaum
aushaltbaren Stresssituationen verbunden sind
- hohes, zur Eskalation führendes Konfliktpotenzial, das sich
negativ auf den Umgang oder die Übergaben auswirkt
- vermutete oder bewiesene Kindeswohlgefährdung durch
Umgangssuchende
- Anbahnung von Kontakten nach längeren Unterbrechungen,
wie z.B. zu Großeltern
eMail: kontakt@lebelos.de
lebelos - In den Steinäckern 38a - 64832 Babenhausen Telefon: 06073 - 725 59 51